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Elternzeit
Wichtige Infos zur Elternzeit
Elternzeit soll beiden Elternteilen die Möglichkeit geben, die erste Zeit mit ihrem Kind gemeinsam erleben zu können. Elternzeit ist bereits seit einigen Jahren nicht mehr nur Sache der Mütter. Immer mehr Väter nehmen die Möglichkeit in Anspruch, einige Zeit in Elternzeit zu gehen um aktiv am Leben der jungen Familie teilzunehmen und sich auch hier voll einbringen zu können. Längst sind die Zeiten vorbei, in denen der Vater lediglich der Ernährer der Familie war und die Mutter zuhause beim Kind geblieben ist. Moderne Familien profitieren vom neuem Elternzeitmodel. Seit 2007 das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz geändert wurde, gibt es sogar einen zusätzlichen Anreiz für junge Väter, Elternzeit in Anspruch zu nehmen: Wenn auch der Vater des Babys mindestens 2 Monate in Elternzeit geht, verlängert sich der Anspruch auf Elterngeld um zwei Monate. Davon abgesehen ist Elternzeit allerdings unbezahlt. Auch gut zu wissen: Wer in Elternzeit geht, für den besteht Kündigungsschutz. Gesetzlich sind die Arbeitgber sogar verpflichtet, dem Arbeitnehmer nach der Elternzeit eine gleichwertige Position im Betrieb zu erhalten wie vor der Elternzeit, so dass befürchtete Karriereeinbußen ausblieben sollten. Die Mehrzahl der deutschen Arbeitnehmer steht dem Elternzeitgesetz wohlwollend gegenüber, so dass jungen Eltern in der Regel keine Steine in den Weg gelegt werden, wenn das erste Kind kommt. Doch schwarze Schafe gibt es leider überall: Sollte sich der Arbeitgeber quer stellen wollen, hilft das zuständige Arbeitsgericht.
Wir haben die wichtigsten Fragen zur Elternzeit für Sie zusammengefaßt:
Elternzeit FAQ
Ja, es gibt Elternzeit für Väter und Mütter. Es kann sich sogar lohnen, wenn beide Partner die Elternzeit in Anspruch nehmen. Geht auch der zweite Partner für mindestens zwei Monate in Elternzeit, verlängert sich der Anspruch auf Elterngeld um diese zwei Monate.
Arbeitnehmer beantragen Elternzeit mit einem Schreiben beim Arbeitgeber. Darin solte stehen, wann die Eltenzeit angetreten werden soll und in welcher zeitlichen Verteilung Elternzeit genommen wird. Elternzeit kann in maximal zwei Zeitabschnitte untergliedert werden.
Man kann bis zu 3 Jahre in Elternzeit gehen.
Nein. Sowohl Vater als auch Mutter des Kindes haben je 3 Jahre Anspruch auf Elternzeit- zusammen also sechs Jahre. Es können entweder beide Partner gemeinsam für 3 Jahre in Elternzeit gehen. Es ist aber auch möglich, die Elternzeit aufzuteilen, so dass erst der eine Partner und die nächsten Jahre der andere Partner in Elternzeit geht. Auch in diesem Fall ist die Elternzeit sofort anzumelden - also vorausschauend planen!
Nein. Da für werdende Eltern ein Rechtsanspruch auf Elternzeit besteht, kann der Arbeitgeber niemanden entlassen, der Elternzeit nehmen will. Ist mit dem Arbeitgeber nicht gut Kirschen essen, sollte man den Antrag auf Elternzeit frühestens acht Wochen vor dem geburtstermin des Kindes stellen. Ab dieser Zeit besteht gesetzlicher Kündigungsschutz auch für werdende Väter. Während der Elternzeit darf der Arbeitgeber keine Kündigung aussprechen.
Ja. Elternzeit muss nicht unbedingt am Stück genommen werden. es ist möglich, 12 Monater Elternzeit zwischen dem 3 und 8 Lebensjahr des Kindes zu nehmen. Auch in diesem Fall muss die Elternzeit allerdings vor der Geburt angemeldet werden.
Ja. Man kann während dier Elternzeit eine Teizeitbeschäftigung ausüben. Die Grenze liegt bei 30 Stunden pro Woche. Man sollte jedoch gut kalkulieren, vor allem wenn Elterngeld bezogen wird: der Verdienst aus der Teilzeitbeschäftigung wird auf das Elterngeld angerechnet. Man bekommt dementsprechend weniger Elterngeld.
Auf Elternzeit besteht ein Rechtsanspruch, der vom Arbeitgeber nicht verweigert werden kann. Theoretisch wäre man als Arbeitnehmer wäre man sogar im recht ,wenn man die Elternzeit ohne Zustimmung des Arbeitnehmers antreten würde. Auch die Wiedereinstellung nach Elternzeit darf der Arbeitgeber nicht verweigern.
Das Gesetz sieht vor, das Wiedereinsteiger nach der Elternzeit eine Stelle am alten Arbeitsplatz bekommen, die gleichwertig mit der Stelle ist, die sie vor der Elternzeit innehatten. Deshalb sollte es keine Einbußen in der Karriere geben, wenn nach der Elternzeit das Arbeitsverhältnis wieder aufgenommen wird.
Elternzeit Fakten
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Maximale Dauer der Elterzeit beträgt 3 Jahre
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Elternzeit ist unvergütet. Bis zu 30 Stunden/ Woche darf während der Elternzeit in Teilzeit gearbeitet werden.
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Wann einreichen: Elternzeit sollte von Vätern frühestens acht Wochen vor Geburtstermin eingereicht werden (Kündigungsschutz). Spätestens sieben Wochen vor Geburtstermin muss der Antrag gestellt sein.
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Jedes Elterteil kann 3 Jahre Elternzeit in Anspruch nehmen.
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Während der Elternzeit darf der Arbeitgeber nicht kündigen. Der Kündigungsschutz für werdende Väter beginnt 8 Wochen vor der Geburt. Schwangere haben während der gesamten Schwangerschaft Kündigungsschutz.
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Elternzeit muss nicht am Stück genommen werden. Auch zwischen dem 3 und 8 Geburtstag des Kindes können 12 Monate Elternzeit genommen werden. Dies muss aber bereits bei der Geburt festgelegt werden.
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Wenn auch der andere Partner mindestens 2 Monate Elternzeit nimmt, verlängert sich der Elterngeld - Zeitraum um 2 Monate.
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Elternzeit kann rechtlich auch ohne Einwilligung des Arbeitgebers genommen werden (Rechtsanspruch auf Elternzeit). Eine schriftliche Benachrichtigung muss aber erfolgen
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Nach der Elternzeit muss dem Arbeitgeber ein gleichwertiger Arbeitsplatz inder alten Firma offen gehalten werden.
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Seit 2009 können auch Großeltern Elternzeit nehmen, wenn das Kind in deren Haushalt lebt.
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Auch Adoptiveltern können Elternzeit in Anspruch nehmen. Der Beginn der Eltenrzeit ist dann abhängig vom Adoptionszeitpunkt